Aktuelle Informationen:
Liebe Eltern,
aufgrund der Lockdown-Verlängerung wird am 15. und 16.02.2021 nur die Notbetreuung stattfinden.
Einschränkung in der Kindertagesbetreuung ab dem 22. Februar 2021:
Auszug aus dem aktuellen Newsletter (393):
Ab dem 22. Februar 2021 ist im Bereich der Kindertagesbetreuung, vorbehaltlich der Zustimmung des Bayerischen Landtags, die Rückkehr in den eingeschränkten Regelbetrieb möglich. Das bedeutet: Grundsätzlich können alle Kinder ihre Kindertageseinrichtung oder Kindertagespflegestelle wieder besuchen. Dies gilt allerdings nur in Landkreisen und kreisfreien Städten mit einer 7-Tages-Inzidenz von unter 100. In Landkreisen und kreisfreien Städten mit einer 7-Tages-Inzidenz von über 100 bleiben die Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflegestellen geschlossen, wobei eine Notbetreuung wie im Zeitraum vom 16. Dezember 2020 bis zum 21. Februar 2021 zulässig bleibt.
Die Regelungen, die bereits seit dem 16. Dezember 2021 gelten, werden bis zum 22. Feburar 2021 verlängert.
Das bedeutet, dass Kitas weiterhin geschlossen haben. Eine Notbetreuung findet für Kinder statt, deren Eltern die Betreuung nicht auf andere Weise sicherstellen können, insbesondere, wenn sie ihrer Erwerbstätigkeit nachgehen müssen. Kinder, deren Betreuung zur Sicherstellung des Kindeswohls von den zuständigen Jugendämtern angeordnet worden ist und Kinder, deren Eltern Anspruch auf Hilfen zur Erziehung haben, dürfen die Notbetreuung ebenfalls nutzen. Auch Kinder mit Behinderung und Kinder, die von wesentlicher Behinderung bedroht sind, sind zur Notbetreuung zugelassen.
Es wird ausdrücklich an die Eltern appelliert, die Notbetreuung nur dann in Anspruch zu nehmen, wenn eine Kinderbetreuung im häuslichen Umfeld nicht sichergestellt werden kann.
Sollten sich noch Änderungen ergeben, werden Sie hierüber informiert.
Alle aktuellen Informationen können Sie auch jederzeit hier nachlesen.
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Mit diesem Internetauftritt möchten wir Ihnen einen Einblick über unsere Rahmenbedingungen, die inhaltliche Gestaltung und das Miteinander in unserer Kindertagesstätte (jeweils eine Kindergarten- und Krippengruppe) geben.
Sie haben Interesse an einem Platz in unserer Einrichtung?
Voranmeldewochen finden stets im Januar statt.
Außerhalb der Anmeldewochen haben Sie die Möglichkeit, hier den Voranmeldebogen der Gemeinde Langweid für ein Kindergarten- bzw. Krippenplatz herunterzuladen:
Voranmeldung Kindergarten
Voranmeldung Krippe
Arbeitszeitennachweis
Um eine faire Platzvergabe zu gewährleisten, benötigen wir einen Arbeitszeitennachweis von Ihnen.
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